Mehrere Immobilien sind über Jahre zusammengekommen
Eine Familie möchte entscheiden, welche Objekte weiterhin passen und welche verkauft werden sollen.
Symbolbild
Immobilienvermögen in Familienhand
Zum Familienbesitz können ein langjähriges Wohnhaus, vermietete Einheiten oder mehrere Immobilien gehören. Wenn ein Verkauf erwogen wird, betrachtet AWZ jedes Objekt mit seiner Nutzung, seinen Beteiligten und seinem eigenen Entscheidungsstand.
Besonderheit dieser Domain
AWZ unterstützt beim Immobilienweg. Fragen zu Erbschaft, Schenkung, Gesellschaft, Steuern oder Vermögensaufteilung werden von den zuständigen Fachstellen beantwortet.
Immobilienbesitz verkaufenFür Eigentümer
Eine Immobilie kann weiter genutzt werden, während für eine andere ein Verkauf sinnvoll erscheint. Deshalb werden Häuser, Wohnungen und bebaute Grundstücke einzeln beschrieben, bevor eine gemeinsame Verkaufsabsicht angenommen wird.
Eine Familie möchte entscheiden, welche Objekte weiterhin passen und welche verkauft werden sollen.
Entfernung, Instandhaltung oder unterschiedliche Nutzungen erhöhen den Aufwand für die Beteiligten.
Verantwortung und Eigentum verändern sich, während einzelne Immobilien nicht übernommen werden sollen.
Innerhalb des Familienbesitzes soll für eine ungenutzte Immobilie ein konkreter Verkaufsweg betrachtet werden.
Worum es fachlich geht
Auch bei mehreren Immobilien werden Lage, Zustand, Nutzung und Rechte nicht pauschal zusammengefasst. Die Verkaufsfrage wird für jedes Objekt nachvollziehbar und getrennt vorbereitet.
Ein bisheriges Familienhaus oder eine Wohnung wird mit Blick auf die aktuelle Wohn- und Eigentumssituation betrachtet.
Bestehende Nutzung und Mietverhältnisse werden sachlich beschrieben, ohne Ertrag oder künftige Entwicklung zu versprechen.
Zusammengehörige Entscheidungen bleiben möglich, doch jedes Haus, jede Wohnung und jedes Grundstück wird einzeln erfasst.
Für Kaufinteressenten
Interessenten beschreiben, ob sie ein Haus, eine Wohnung oder eine andere klar benannte Immobilie suchen. AWZ behauptet dabei weder einen Objektbestand noch verfügbare Paketangebote.
Kaufinteresse mitteilenKurz beantwortet
Nein. Zunächst kann beschrieben werden, welche Objekte betroffen sind und für welche davon tatsächlich ein Verkauf erwogen wird.
Ja. Auch ein einzelnes Haus, eine Wohnung oder eine bebaute Liegenschaft im Familienbesitz kann vorgestellt werden.
Nein. Steuerliche und rechtliche Gestaltung gehört zu den jeweiligen Fachberatern; AWZ bleibt beim Immobilienverkauf.
Ein Interessent kann seinen sachlichen Suchrahmen beschreiben. Ob eine grundsätzlich passende Möglichkeit entsteht, wird erst im Einzelfall beurteilt.
Ein gemeinsamer Kontaktweg
Schreiben Sie uns, worum es bei Ihrer Immobilie, Ihrem Kaufwunsch oder Ihrem Interesse an einer Mitarbeit geht.
Persönlicher Kontakt
Dr. Hans Berger & Team